Reformationsgottesdienst

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metzlerorgelDie Evangelische Markuskirchengemeinde lädt sehr herzlich ein zum Reformationsgottesdienst am 30. Oktober um 10 Uhr in der Markuskirche und zur anschließenden Gemeindeversammlung anlässlich der Visitation der Markusgemeinde durch eine Kommission der Evangelischen Kirchengemeinde Friedberg.

Der Reformationsgottesdienst, der von Pfarrer Jörg Wiegand geleitet und dem Posaunenchor und den Jungbläsern der Markusgemeinde musikalisch gestaltet wird, steht unter dem Motto: „Ein feste Burg ist unser Gott?!“ Die Verse des bekannten Reformationsliedes stehen angesichts einer freien, offenen und demokratischen Gesellschaft, in der wir leben, heute in Frage. Nicht der Abschluss nach außen, nicht das Verschanzen hinter Mauern und das Ausschließen aller anderen kann evangelischen Glauben in dieser Zeit ausmachen. Können da die Verse des reformatorischen „Kampfliedes“ noch ungebrochen gesungen werden?

Zudem wird in diesem Gottesdienst die Metzlerorgel auf der Hauptempore der Markuskirche wieder in Betrieb genommen, nachdem sie generalüberholt und gereinigt wurde. Die Reinigung und Überholung waren nach über 25 Jahren des zuverlässigen Dienstes in Gottesdiensten und Konzerten dringend nötig. „Ich konnte mich bereits von der hervorragenden Arbeit begeistern lassen und freue mich nun, die Orgel am Sonntag im Reformationsgottesdienst wieder spielen zu können.“ kündigte Kantor Uwe Krause an.

Im Anschluss an den Gottesdienst findet die Gemeindeversammlung im Chorraum der Markuskirche mit gleichzeitigem Kirchencafé statt. Folgende Tagesordnung ist vorgesehen:

TOP 1  Begrüßung

TOP 2  Bericht aus dem Kirchenvorstand

TOP 3  Bericht über die Heliand-Pfadfinderschaft in der Markusgemeinde

TOP 4  Bericht aus dem Frauenkreis „Frauen entdecken ein ungewohntes Christentum“

TOP 5  Möglichkeit zum Gespräch zwischen Gemeindemitgliedern und den Vertretern aus der Kirchengemeinde Friedberg

TOP 6 Abschluss und Verabschiedung

Der Kirchenvorstand freut sich auf zahlreiche Besucherinnen und Besucher des Gottesdienstes und der Gemeindeversammlung.

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